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Welche Betriebsausgaben kann ich als Rednerin und Redner steuerlich geltend machen?

Maik Dowidat zum Thema Betriebsausgaben

Vorweg ein paar Worte zur Einleitung. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind §4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EstG). Diese betriebliche Veranlassung ist der Dreh- und Angelpunkt damit Ausgaben auch steuerlich anerkannt werden können vom Finanzamt. Somit grenzen sich die Kosten der privaten Lebensführung klar ab, weil sie nicht durch den Betrieb (sprich: Eure freiberufliche Tätigkeit als Freie Rednerin und Freier Redner) veranlasst sind.

Auf Deutsch gesagt bedeutet das: alle Ausgaben, die Dir durch Deinen Beruf als Freier Redner und Freie Rednerin entstehen, können steuerlich anerkannt werden. Wichtig hierbei ist immer die Angemessenheit der Ausgaben.

Welche Arten der Betriebsausgaben gibt es?

Die wichtigsten sieben Punkte

Du kannst, wenn es notwendig ist, jemanden einstellen (bspw. als Aushilfe), der Dir bei der Organisation Deines Büros behilflich ist oder der Deine Termine koordiniert. Du meldest die Person bei der Krankenkasse an und neben dem Gehalt werden dann noch Abgaben an die Krankenkasse fällig. Wenn der Job also inhaltlich begründbar ist und Deine Umsätze solche Kosten zulassen, kannst Du jemanden anstellen.

Beispiel:
Du stellst Deine Partnerin auf 450 € Basis an. Für jeden gezahlten € werden knappe 31% an Abgaben für die Krankenkasse fällig. Aber Du kannst beides als Betriebsausgabe absetzen und Deine Partnerin verdient das Geld bereits versteuert = brutto für netto!

Du kannst in Deiner Wohnung oder Deinem Haus (gemietet oder gekauft), sofern Du einen Raum dafür erübrigen kannst, den Aufwand bis zu 1.250 € absetzen. Du ermittelst dazu die Kosten Deiner kompletten Wohnung/Haus und bildest anhand der m2 ein prozentuales Verhältnis zum Arbeitszimmer. Damit multiplizierst Du die Kosten – das ist bis maximal 1.250 € möglich. Die Einrichtung Deines Arbeitszimmers ist jedoch immer vollumfänglich absetzbar.

Solltest du den Luxus in Deiner eigenen Wohnung nicht haben, kannst Du in jedem Fall die Einrichtung für ein Büro geltend machen.

Alternativ kannst Du natürlich den Aufwand für ein angemietetes Büro oder einen Co- Working-Space in voller Höhe absetzen. Achte hier auf die Angemessenheit der Aufwendungen im Verhältnis zu Deinen Erlösen.

Beispiele (Kosten der Wohnung):

  • Abschreibung oder Miete
    Zinsen für das Darlehen (beim Kauf)
  • Alle Nebenkosten aus deiner Nebenkostenabrechnung
  • Allgemeinstrom

Direkte Kosten für das Arbeitszimmer sind der Schreibtisch, Dein Stuhl und alles, was Du zum Arbeiten auf den Schreibtisch legst. Die Lampe und Dein Kuli gehören genauso dazu, wie Dekoartikel, die Dir das Arbeiten leichter machen.

Alle betrieblichen Versicherungen (betriebliche Haftpflicht o.ä.) sind in voller Höhe absetzbar.

Beispiel:
Eine Betriebshaftpflichtversicherung – Autoversicherung kommt bei Auto!

Beiträge für einen Berufsverband oder für die Agentur sind in voller Höhe absetzbar.

Deine Werbung, in welcher Form auch immer, ist absetzbar. Ob es um Deine Homepage geht, Visitenkarten oder den Werbekuli. Alles, was Du für Werbung für Dich persönlich aufwendest, ist absetzbar. Werbung führt bekanntermaßen zu neuen Erlösen.

Reisekosten zu den Terminen (Gespräche, Trauungen, Trauerfeiern, etc.) sind absetzbar. Ob Du mit dem ÖPNV fährst, den Zug oder Dein Auto nimmst oder ein gemietetes Auto nutzt, dieser Aufwand ist absetzbar. Bei Hauptberuflichen Rednerinnen und Rednern kann ein eigenes Auto (geleast oder gekauft) voll abgesetzt werden.

Führst Du Deine Tätigkeit als Freie Rednerin nebenberuflich aus, kann es sinnvoller sein, jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 € zu bepreisen und abzusetzen. Neben den laufenden Kfz-Betriebskosten sind bei vollem Absatz natürlich auch Kfz- Steuer und Kfz-Versicherung absetzbar. Oder die Pflege Deines Autos.

Beispiele:
Der Kuli von Deinem Schreibtisch ist übrigens mit Deiner Werbung versehen, Deine Homepage, Deine Visitenkarten oder Dein Messezelt. Die Werbung auf Deinem Auto gehört wieder in die Autorubrik. Ebenso gehört zur Werbung, wenn Du im Netz Werbung einkaufst (googleads, facebook und Co.)

Schaffst Du Gegenstände an, die teurer sind als 250 € netto, werden diese über die Abschreibung geltend gemacht. Zwischen 250 – 800 € netto (ohne Umsatzsteuer) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung, bei darüberhinausgehenden Anschaffungen verteilt über mehrere Jahre. Dies ist ein sehr komplexes Thema, das hier im Newsletter nur am Rande erwähnt werden soll. Lass Dich da beraten.

Dies ist das Auffangbecken, für alle Kosten, die bisher nicht angefallen sind.
Dazu zählen:

  • Porto
  • Telefon (Festnetz und Mobil)
  • Bürobedarf
  • Geschenke (bis 35 € brutto)
  • Bewirtungskosten
  • Zeitschriften und Bücher (Fachliteratur)
  • Buchführungskosten
  • Abschluss- und Prüfungskosten
  • Abfallbeseitigung
  • Nebenkosten des Geldverkehrs
  • Sonstiges

Manche Punkte erklären sich aus sich selbst heraus. Unter Sonstiges fällt alles nicht direkt Genannte (bspw. der Eintritt zur Messe), das als Aufwand durch Deinen Betrieb veranlasst ist. Das Beispiel der Tasse Kaffee zu Hause zum Gespräch, welches ich in den Seminaren nutze, eröffnet Dir die Möglichkeit, den Rahmen zu den Gesprächen auch gerne netter zu gestalten.
Lass Deiner Phantasie freien Lauf, denk immer an die Angemessenheit.

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