Freier Redner Gewerbe: Freiberufler oder Gewerbe anmelden?
Du hast die Ausbildung in der Tasche, das erste Logo steht vielleicht schon und Du brennst darauf, endlich die erste Trauung oder Trauerfeier zu halten. Und dann kommt das Thema, auf das eigentlich niemand Lust hat: das Finanzamt.
Die Verwirrung ist oft groß: Bin ich als Trauredner Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Schließlich ist das, was wir tun, eine kreative, fast künstlerische Arbeit. Doch wer hier falsch startet, riskiert später unnötigen Stress mit Nachzahlungen oder der IHK.
In der Ausbildung konzentrieren wir uns auf die perfekte Rede – hier klären wir jetzt das Business-Fundament. Wir gehen die Fragen durch, die uns jedes Jahr hunderte Absolventen stellen: Wann muss ich das Trauredner Gewerbe anmelden? Was schreibe ich in das Formular? Und warum ist die Unterscheidung zwischen Gewerbe oder freiberuflich für Dich als Trauerredner eigentlich gar nicht so kompliziert, wie sie auf den ersten Blick wirkt?
Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir einen klaren Weg auf, damit Du dich danach wieder voll auf Deine Zeremonien konzentrieren kannst.
Wichtiger Tipp: In unserem kostenfreien digitalen Infoabend kannst Du dich mit erfahrenen Freien Rednern austauschen und alle Fragen zu dem Beruf stellen!
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Die Master-Frage: Freiberufler oder Gewerbe als Redner?
Wenn Du Dich als Redner selbstständig machst, ist das die erste Hürde: Was kreuze ich beim Finanzamt an? Die meisten von uns fühlen sich instinktiv als Freiberufler. Schließlich arbeiten wir kreativ, schreiben individuelle Texte und üben keinen klassischen Handel mit Waren aus. Doch das deutsche Steuerrecht sieht das leider oft anders.
Was ist eigentlich ein Freiberufler? (§ 18 EStG)
Der Gesetzgeber hat eine Liste mit sogenannten „Katalogberufen“ erstellt. Da stehen Ärzte, Anwälte, Journalisten oder Künstler drauf. Das Problem: Der „Freie Redner“ oder „Trauredner“ steht dort nicht.
Um als Freiberufler durchzugehen, müsstest Du eine rein künstlerische oder unterrichtende Tätigkeit nachweisen. Und genau hier wird es knifflig.
Die „künstlerische Komponente“ vs. Dienstleistung
Warum stuft das Finanzamt Trauredner meist als Gewerbetreibende ein? Ganz einfach: Eine Hochzeitsrede ist eine Auftragsarbeit. Du verkaufst eine Dienstleistung, die eng mit Organisation, Absprachen und einem festen Event-Charakter verknüpft ist.
Das Finanzamt argumentiert oft:
- Du bist kein Schriftsteller, der ein Werk für die Allgemeinheit erschafft.
- Du lieferst ein individuelles „Produkt“ (die Zeremonie) für einen privaten Kunden ab.
Selbst wenn Deine Worte pure Poesie sind, steht für die Behörden der Dienstleistungsgedanke im Vordergrund. Deshalb ist das Trauredner Gewerbe in der Praxis der Standardweg.
Sonderfall Trauerredner: Gibt es hier Unterschiede?
Man könnte meinen, dass die Arbeit als Trauerredner eher einer seelsorgerischen (und damit freiberuflichen) Tätigkeit ähnelt. Aber auch hier gilt: Wer für seine Rede ein Honorar verlangt und die Zeremonie professionell anbietet, betreibt rechtlich gesehen ein Gewerbe.
Spoiler: Es macht für dich am Anfang kaum einen Unterschied. Ob Gewerbe oder Freiberufler – durch den Gewerbesteuer-Freibetrag (derzeit 24.500 € Gewinn pro Jahr) zahlst Du als Starter in der Regel sowieso keine Gewerbesteuer.
Kompliziert? In unserer Ausbildung zum Freien Redner erklären wir Dir alles ganz genau!
Quick-Check: Freiberuflich oder Gewerbe?
Gewerbe (Standardweg)
- Sicherheit: Rechtlich der sicherste Weg für Trau- und Trauerredner.
- Gewerbesteuer: Erst relevant ab 24.500 € Gewinn (Freibetrag).
- Kammer: Pflichtmitgliedschaft in der IHK (oft beitragsfrei für Starter).
- Fokus: Klare Einstufung als Dienstleister für Privatkunden.
Freiberuf (Sonderfall)
- Voraussetzung: Nachweis rein künstlerischer oder unterrichtender Tätigkeit.
- Risiko: Finanzamt stuft Redner oft nachträglich als Gewerbe ein.
- Vorteil: Keine IHK-Zugehörigkeit und keine Gewerbeanmeldung nötig.
- Fokus: Anerkennung als Künstler (§ 18 EStG) oft schwierig.
Fazit: In 95 % der Fälle ist die Gewerbeanmeldung für Redner die stressfreiere Wahl.
Trauredner Gewerbe anmelden: Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Entscheidung steht: Du meldest ein Gewerbe an. Keine Sorge, das dauert nicht länger als das Lesen dieses Blogbeitrages. Hier ist der Fahrplan, damit du bei der Anmeldung souverän bleibst und genau weißt, was auf dich zukommt.
1. Wo gehst du hin?
Dein Ansprechpartner ist das Gewerbeamt an Deinem Wohnsitz (oder dort, wo dein Büro ist).
- Pro-Tipp: In fast allen Städten und Gemeinden kannst Du das heute online erledigen. Such einfach nach „Gewerbe anmelden + [Deine Stadt]“ auf Google.
- Falls Du lieber persönlich hingehst: Mach einen Termin, nimm deinen Personalausweis mit und plan ca. 20 bis 60 Euro für die Gebühr ein.
2. Was schreibst du in das Formular?
Das Feld „Angemeldete Tätigkeit“ ist oft die größte Hürde. Sei hier präzise, aber bleib flexibel.
- Falsch: „Ich schreibe Liebesgeschichten.“ (Zu vage).
- Richtig: Durchführung von freien Zeremonien (Trauungen, Trauerfeiern, Willkommensfeste), Erstellung und Vortrag von Reden sowie damit verbundene Beratungsdienstleistungen.“
- Warum? Damit deckst du alles ab. Wenn du später mal eine Rede für ein Firmenjubiläum hältst, musst du dein Gewerbe nicht extra ummelden.
Du willst nur Freie Trauungen anbieten? Dann ist unsere Trauredner Ausbildung genau das Richtige für Dich!
Natürlich bieten wir auch eine passende Trauerredner Ausbildung an.
3. Wann musst du anmelden?
Theoretisch mit Beginn der Tätigkeit. In der Praxis ist es aber kein Weltuntergang, wenn Du erst anmeldest, wenn die erste Buchung unterschrieben ist. Viele Ämter erlauben eine rückwirkende Anmeldung von bis zu drei Monaten – verlass Dich aber nicht darauf und erledige es lieber früher als später.
4. Was passiert nach der Anmeldung?
Sobald der Gewerbeschein (die „Gewerbeanmeldung“) in Deinem Briefkasten liegt, passiert folgendes:
- Das Finanzamt meldet sich: Du bekommst Post und musst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen (das geht heute über ELSTER).
- Die IHK meldet sich: Als Gewerbetreibender wirst Du Pflichtmitglied. Aber Entwarnung: Als Existenzgründer mit geringem Gewinn bist Du in den ersten Jahren meist beitragsfrei gestellt. Solange dein Gewerbeertrag unter 5.200 € liegt, zahlst du bei der IHK in der Regel gar nichts
- Die Berufsgenossenschaft schreibt dir: Auch hier musst Du Dich anmelden (meist VBG), aber als Solo-Selbstständiger ohne Angestellte bleibst Du in der Regel beitragsfrei.
5. Das Zauberwort: Kleinunternehmerregelung
Im Fragebogen vom Finanzamt wirst Du gefragt, ob Du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen willst.
- Die Kurzfassung: Wenn Du im ersten Jahr voraussichtlich unter 25.000 € Umsatz bleibst, musst du keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen schreiben.
- Der Vorteil: Deine Paare zahlen den Bruttopreis als Nettopreis. Du bist für Privatkunden also 19 % günstiger als ein großer Redner-Service, der umsatzsteuerpflichtig ist.
Wirf einen Blick auf unsere Blogbeiträge “Trauredner Gehalt” und “Trauerredner Verdienst„, um einschätzen zu können, wie realistisch es für Dich ist, diese Grenze zu überschreiten.
Echter-Preis-Check: Dein Wettbewerbsvorteil
Da deine Kunden (Brautpaare & Familien) Privatpersonen sind, können sie die Umsatzsteuer nicht zurückfordern. So wirkt sich die Kleinunternehmerregelung aus:
| Posten | Mit Kleinunternehmerregelung | Mit Regelbesteuerung (19 %) |
|---|---|---|
| Dein gewünschtes Honorar (Netto) | 850,00 € | 850,00 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 0,00 € | 161,50 € |
| Endpreis für das Paar | 850,00 € | 1.011,50 € |
Dein Vorteil: Du bist für deine Kunden 161,50 € günstiger als ein umsatzsteuerpflichtiger Wettbewerber – bei exakt gleichem Verdienst für dich!
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Post vom Finanzamt
Sobald du dein Trauerredner Gewerbe beim Amt angemeldet hast, dauert es meist nur ein paar Tage, bis sich das Finanzamt bei dir meldet. Du bekommst keine Einladung zum Verhör, sondern die Aufforderung, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. Das Ganze läuft heute digital über das ELSTER-Portal.
Im Grunde will das Finanzamt nur wissen: Wer bist Du, was machst Du und wie viel Geld wirst Du damit voraussichtlich verdienen?
Deine Umsatzschätzung (Keine Panik!)
Du wirst gefragt, wie hoch Dein Gewinn im ersten und zweiten Jahr sein wird. Sei hier realistisch, aber eher vorsichtig. Schätzt Du Deinen Gewinn zu hoch ein, verlangt das Finanzamt direkt vierteljährliche Steuervorauszahlungen. Das kann deine Liquidität am Anfang unnötig belasten.
Die Kleinunternehmerregelung: Der Joker für Redner
Die wichtigste Entscheidung im gesamten Fragebogen ist das Kreuzchen bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Warum ist das für Dich als Freier Redner fast immer der beste Weg?
- Keine Umsatzsteuer: Wenn Du voraussichtlich weniger als 25.000 € Umsatz im Jahr machst, musst (und darfst) Du keine 19 % Umsatzsteuer auf deine Rechnungen schreiben.
- Preisvorteil: Deine Kunden sind Brautpaare oder trauernde Angehörige – also Privatpersonen. Diese können die Vorsteuer nicht abziehen. Wenn Du also 800 € für eine Rede verlangst, bleiben es 800 €. Ein umsatzsteuerpflichtiger Redner müsste 952 € verlangen, um am Ende das gleiche Geld in der Tasche zu haben.
- Weniger Buchhaltung: Du sparst Dir die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende reicht völlig aus.
Wichtig beim Trauerredner Gewerbe anmelden: Wenn Du viel mit Bestattern zusammenarbeitest, die Deine Leistung an die Kunden weiterberechnen, könnte die Umsatzsteuerpflicht (Option zur Regelbesteuerung) in Einzelfällen Sinn ergeben. In 99 % der Fälle fahren Solo-Redner mit der Kleinunternehmerregelung aber deutlich entspannter.
Hier sind die klassischen Fettnäpfchen, die Du dir sparen kannst. Kurz, knackig und direkt aus der Praxis:
Häufige Fehler bei der Anmeldung (und wie du sie vermeidest)
Selbst bei einer einfachen Anmeldung kann man sich unnötig das Leben schwer machen. Achte auf diese drei Punkte:
- Fehler 1: Die „Angst-Anmeldung“ (Zu spät dran) – Viele warten, bis die erste Rechnung geschrieben werden muss. Das Finanzamt ist zwar meist kulant, aber das Gewerbeamt kann bei deutlicher Verspätung Bußgelder verhängen. Besser: Melde an, sobald Du aktiv Werbung machst oder die ersten Vorgespräche führst.
- Fehler 2: Zu hohe Gewinnschätzungen – Im steuerlichen Fragebogen bist Du optimistisch und schätzt Deinen Gewinn sofort auf 30.000 €. Die Folge: Das Finanzamt schickt Dir direkt Vorauszahlungsbescheide für die Einkommensteuer. Das Geld fehlt Dir dann auf dem Konto, bevor die erste Hochzeit überhaupt stattgefunden hat. Schätze am Anfang lieber konservativ.
Liquiditäts-Warner: Die Vorauszahlungs-Falle
Vorsicht bei der Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung! Wenn Du Deinen Gewinn zu optimistisch angibst, setzt das Finanzamt sofort vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest.
Unser Tipp: Schätze Deinen Gewinn im ersten Jahr lieber konservativ (z. B. unter 10.000 €). So behältst Du Dein Geld auf dem Konto, bis die ersten Rechnungen tatsächlich bezahlt sind.
- Fehler 3: Die Berufsgenossenschaft ignorieren – Nach der Anmeldung meldet sich die VBG (Berufsgenossenschaft). Viele werfen den Brief weg, weil sie denken: „Ich bin doch alleine.“ Falsch: Du musst Dich dort anmelden. Als Solo-Selbstständiger ist die Mitgliedschaft zwar meist beitragsfrei, aber die Meldepflicht besteht trotzdem. Wer es ignoriert, bekommt später nervige Rückfragen.
- Fehler 4: Privatkonto und Business vermischen Rechtlich beim Einzelunternehmen zwar erlaubt, aber buchhalterisch die Hölle. Trenne Deine Einnahmen als Redner von Anfang an von Deinen privaten Einkäufen. Ein einfaches Zweitkonto spart Dir Stunden bei der Steuererklärung.
Du willst von den Fehlern und Erfahrungen unserer Profis lernen? Genau dafür haben wir den Infoabend ins Leben gerufen. Melde dich jetzt kostenfrei und unverbindlich an!
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Fazit: So startest Du rechtssicher in deine Karriere
Deine „Ready-to-Go“ Checkliste
Hake deine Erledigungen einfach ab, damit du den Kopf frei für deine Reden hast:
Alles erledigt? Herzlichen Glückwunsch – dein Business steht auf einem sicheren Fundament!
Die Anmeldung Deines Business als Freier Redner ist weitaus unkomplizierter, als es der bürokratische Beigeschmack vermuten lässt. Auch wenn das Wort „Gewerbe“ im ersten Moment wenig nach Kreativität und großen Gefühlen klingt: Es ist der professionelle Rahmen, der Dir den Rücken für Deine eigentliche Arbeit freihält.
Kurz zusammengefasst:
- Melde dein Gewerbe zeitnah an, sobald Du planst, mit deinen Reden Geld zu verdienen.
- Nutze am Anfang die Kleinunternehmerregelung, um Dir bürokratischen Aufwand zu ersparen und preislich attraktiv für Brautpaare zu bleiben.
- Bleib bei den Gewinnprognosen für das Finanzamt realistisch (und eher vorsichtig), um Deine Liquidität zu schonen.
Sobald der Papierkram erledigt ist, gehört dein Kopf wieder den Geschichten deiner Paare und Familien. Mit dem richtigen Fundament startest Du nicht nur leidenschaftlich, sondern auch unternehmerisch sicher in Deinen Traumberuf.
Disclaimer:
Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar und dient lediglich der Information.

